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   BGH, 30.05.1978 - KZR 8/76   

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https://dejure.org/1978,5684
BGH, 30.05.1978 - KZR 8/76 (https://dejure.org/1978,5684)
BGH, Entscheidung vom 30.05.1978 - KZR 8/76 (https://dejure.org/1978,5684)
BGH, Entscheidung vom 30. Mai 1978 - KZR 8/76 (https://dejure.org/1978,5684)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abschluss eines Lizenzvertrages - Errichtung von Fertighäusern - Verletzung von Vertragspflichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 09.11.1967 - KZR 10/66

    Verweisung von Berufungsgericht zu Berufungsgericht in Kartellsachen

    Auszug aus BGH, 30.05.1978 - KZR 8/76
    Ist dagegen die (behauptete) kartellrechtliche Unwirksamkeit eines solchen Lizenzvertrages unmittelbar Streitgegenstand, etwa aufgrund eines entsprechenden Feststellungsantrags, so ist die ausschließliche Zuständigkeit der Kartellspruchkörper gegeben (vgl. BGHZ 49, 33, 36, 38 - Kugelschreiber).

    Aus diesem Grund kann sich die Revision im vorliegenden Zusammenhang auch nicht auf die bereits erwähnte Kugelschreiber-Entscheidung des erkennenden Senats stützen; denn in dem damals entschiedenen Fall war die Frage der kartellrechtlichen Wirksamkeit des (Patent-)Lizenzvertrags durch einen (negativen) Feststellungsantrag zum Gegenstand des Rechtsstreits gemacht worden (siehe BGHZ 49, 33, 34, 36).

  • BGH, 10.10.1974 - KZR 1/74

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit von Lizenzvereinbarungen - Erstreckung des

    Auszug aus BGH, 30.05.1978 - KZR 8/76
    Das Berufungsgericht ist ersichtlich mit dem Landgericht davon ausgegangen, daß es sich bei dem Vertrag vom 30. November 1969 um einen sog. Know-how-Lizenzvertrag im Sinn des § 21 GWB handelt, also um einen Austauschvertrag über (geheim gehaltenes) technisches Wissen (vgl. BGH BB 1974 1550 = GRUR 1975, 206, 207 = WuW/E 1332 - Kunststoffschaum - Bahnen).

    Das Berufungsgericht ist weiter mit Recht davon ausgegangen, daß bei diesem Sachverhalt die Beklagten darlegungs- und beweispflichtig waren, wenn sie sich auf eine (ursprüngliche) Unmöglichkeit der vertraglich vereinbarten Leistung beriefen (§ 306 BGB; vgl. BGH GRUR 1963, 207, 209 = WuW/E 531, 535 - Kieselsäure; BGH GRUR 1975, 206 = WuW/E 1332 - Kunststoffschaum-Bahnen).

  • BGH, 25.09.1975 - VII ZR 179/73

    Auslegung eines Vertrages durch das Revisionsgericht

    Auszug aus BGH, 30.05.1978 - KZR 8/76
    Hat jedoch - wie hier - das Berufungsgericht diese notwendige Vertragsauslegung unterlassen und kommen hierfür keine weiteren Feststellungen mehr in Betracht, kann das Revisionsgericht diese Auslegung selbst vornehmen (vgl. BGHZ 65, 107, 112).
  • BGH, 26.02.1970 - KZR 5/69

    Schriftform bei Ausschließlichkeitsbindungen

    Auszug aus BGH, 30.05.1978 - KZR 8/76
    Die mit der Revision geltend gemachte Einrede der sachlichen Unzuständigkeit ist zwar zulässig (vgl. BGHZ 37, 194, 196, 197 - SPAR; BGH vom 26. Februar 1970, KZR 5/69, WuW/E 1081, insoweit nicht in BGHZ 53, 304), aber unbegründet; das Berufungsgericht hat seine sachliche Zuständigkeit im Ergebnis zu Recht bejaht.
  • BGH, 07.06.1962 - KZR 6/60

    Aussetzung nach § 96 Abs. 2 GWB

    Auszug aus BGH, 30.05.1978 - KZR 8/76
    Die mit der Revision geltend gemachte Einrede der sachlichen Unzuständigkeit ist zwar zulässig (vgl. BGHZ 37, 194, 196, 197 - SPAR; BGH vom 26. Februar 1970, KZR 5/69, WuW/E 1081, insoweit nicht in BGHZ 53, 304), aber unbegründet; das Berufungsgericht hat seine sachliche Zuständigkeit im Ergebnis zu Recht bejaht.
  • BGH, 11.11.1959 - KZR 1/59

    Kartellrechtliche Vorfragen. Zuständige Rechtsmittelinstanz

    Auszug aus BGH, 30.05.1978 - KZR 8/76
    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß sich im Anwendungsbereich des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen die Zuständigkeit nach dem mit der Klage geltend gemachten Anspruch richtet, dagegen nicht nach den Einwänden der Beklagten oder nach den im einzelnen zu entscheidenden Vortragen (BGHZ 31, 162, 164 - Malzflocken).
  • BGH, 16.10.1962 - KZR 11/61

    Bestimmung des Vertragsgegenstandes bei Verträgen auf Überlassung von

    Auszug aus BGH, 30.05.1978 - KZR 8/76
    Das Berufungsgericht ist weiter mit Recht davon ausgegangen, daß bei diesem Sachverhalt die Beklagten darlegungs- und beweispflichtig waren, wenn sie sich auf eine (ursprüngliche) Unmöglichkeit der vertraglich vereinbarten Leistung beriefen (§ 306 BGB; vgl. BGH GRUR 1963, 207, 209 = WuW/E 531, 535 - Kieselsäure; BGH GRUR 1975, 206 = WuW/E 1332 - Kunststoffschaum-Bahnen).
  • BGH, 09.07.1958 - KAR 1/58

    Sittenwidrige Ausnutzung fremden Vertragsbruchs - Zuständigkeit eines

    Auszug aus BGH, 30.05.1978 - KZR 8/76
    Kartellverträge in diesem Sinn sind, wie der erkennende Senat in seinem Beschluß vom 9. Juli 1958 (NJW 1958, 1395 = WuW/E 244, 246 - Abitz) näher dargelegt hat, die im ersten Abschnitt des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen"Kartellverträge und Kartellbeschlüsse" geregelten Verträge der §§ 1-8 GWB, einschließlich der in den §§ 99, 100, 103 GWB einer Sonderregelung unterzogenen Verträge.
  • BGH, 24.02.1975 - KZR 5/74

    Schadensersatz wegen Verletzung einer Kundenschutzklausel - Verstoß gegen

    Auszug aus BGH, 30.05.1978 - KZR 8/76
    Soweit der Vertrag einer gleichgerichteten Interessenverfolgung der Vertragsparteien dient, der Vertrag also insoweit zu einem gemeinsamen Zweck abgeschlossen worden ist, kann auch eine Anwendung des § 1 GWB (über Kartellverträge) in Frage kommen (vgl. BGH a.a.O., ferner BGH GRUR 1975, 387, 388 = WuW/E 1353 - Schnittblumentransport).
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